Allgemein
 
 |
 |
bauconsult s.l. vertritt die Interessen des BAUHERRN
vor Ort und im Allgemeinen sofern erforderlich und angebracht.
 |
1º
Absatz
  |
 |
bauconsult s.l. nimmt an Besprechungen und weiteren
vorbereitenden Arbeiten teil. Er wird die Baustellen periodisch besuchen,
den Bauablauf und Baufortschritt beobachten und jedwedes diesbezüglich
wichtige Ereignis allen Beteiligten und Betroffenen mitteilen, zweisprachig
sofern erforderlich und angebracht.
 |
2º
Absatz
  |
 |
bauconsult s.l. beteiligt sich beratend unter
Vertretung der Interessen des BAUHERRN an der Auftragsvergabe;
sofern erforderlich und angebracht wird diesbezüglich (Vertragsgestaltung
/ -verhandlung) eine getrennte Vereinbarung getroffen.
 |
3º
Absatz
  |
 |
Bei seinen Baustellenbesuchen übermittelt / kontrolliert
bauconsult s.l. vom BAUHERRN eventuell gewünschte
Änderungen bzw. Anordnungen.
 |
4º
Absatz
  |
 |
Bei seinen Baustellenbesuchen wird bauconsult s.l.
die Erfüllung der im vorher- gehenden Absatz genannten Anordnungen
prüfen und jedweden außergewöhnlichen Vorfall den
beteiligten Parteien melden, zweisprachig sofern erforderlich und
angebracht.
 |
5º
Absatz
  |
 |
bauconsult s.l. stellt dem BAUHERRN in
dessen Landessprache (hier: deutsch) Informationen
/ Erläuterungen / Interpretationen betreffs jeglicher Fragen
technischer oder allgemeiner Art zur Verfügung.
 |
6º
Absatz
  |
 |
bauconsult s.l. nimmt an den Besprechungen, welche
seitens des BAUHERRN oder seitens der DIRECCIÓN FACULTATIVA
anberaumt werden, in Assistenz des BAUHERRN und in dem mit
ihm vereinbarten Umfang teil; er wird die besagten Besprechungen in
ihrer Substanz protokollieren und an die betreffenden Parteien verteilen,
zwei- oder dreisprachig gemäß vorangangener Vereinbarung.
 |
7º
Absatz
  |
| |
Auf Grundlage jahrelanger Zusammenarbeit mit unserem
Hausarchitekten wird auch die komplette Planung einschl.
sämtlicher Voruntersuchungen und Nebenleistungen für alle
Arten von Hochbauten und jeder Größenordnung angeboten. |
8º
Absatz
  |
 |
Der Zeitraum der beschriebenen Tätigkeiten von bauconsult
s.l. wird durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geregelt.
 |
9º
Absatz
  |
 |
Das Honorar wird durch eine entsprechende vertragliche
Vereinbarung geregelt. |