Leistungsbeschreibung für Projektbezogene Baubegleitende Maßnahmen

Allgemein

bauconsult s.l. vertritt die Interessen des BAUHERRN vor Ort und im Allgemeinen sofern erforderlich und angebracht.
1º Absatz
bauconsult s.l. nimmt an Besprechungen und weiteren vorbereitenden Arbeiten teil. Er wird die Baustellen periodisch besuchen, den Bauablauf und Baufortschritt beobachten und jedwedes diesbezüglich wichtige Ereignis allen Beteiligten und Betroffenen mitteilen, zweisprachig sofern erforderlich und angebracht.
2º Absatz
bauconsult s.l. beteiligt sich beratend unter Vertretung der Interessen des BAUHERRN an der Auftragsvergabe; sofern erforderlich und angebracht wird diesbezüglich (Vertragsgestaltung / -verhandlung) eine getrennte Vereinbarung getroffen.
3º Absatz
Bei seinen Baustellenbesuchen übermittelt / kontrolliert bauconsult s.l. vom BAUHERRN eventuell gewünschte Änderungen bzw. Anordnungen.
4º Absatz
Bei seinen Baustellenbesuchen wird bauconsult s.l. die Erfüllung der im vorher- gehenden Absatz genannten Anordnungen prüfen und jedweden außergewöhnlichen Vorfall den beteiligten Parteien melden, zweisprachig sofern erforderlich und angebracht.
5º Absatz
bauconsult s.l. stellt dem BAUHERRN in dessen Landessprache (hier: deutsch) Informationen / Erläuterungen / Interpretationen betreffs jeglicher Fragen technischer oder allgemeiner Art zur Verfügung.
6º Absatz
bauconsult s.l. nimmt an den Besprechungen, welche seitens des BAUHERRN oder seitens der DIRECCIÓN FACULTATIVA anberaumt werden, in Assistenz des BAUHERRN und in dem mit ihm vereinbarten Umfang teil; er wird die besagten Besprechungen in ihrer Substanz protokollieren und an die betreffenden Parteien verteilen, zwei- oder dreisprachig gemäß vorangangener Vereinbarung.
7º Absatz
  Auf Grundlage jahrelanger Zusammenarbeit mit unserem Hausarchitekten wird auch die komplette Planung einschl. sämtlicher Voruntersuchungen und Nebenleistungen für alle Arten von Hochbauten und jeder Größenordnung angeboten.
8º Absatz
Der Zeitraum der beschriebenen Tätigkeiten von bauconsult s.l. wird durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geregelt.
9º Absatz
Das Honorar wird durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geregelt.