Fragen & Antworten

Welches sind der Erfahrung nach die häufigst auftretenden Probleme?

An erster Stelle steht fast immer ein Baubeginn mit mangelhaften technischen und rechtlichen Unterlagen (unvollständige Ausführungspläne, schlechter Werkvertrag, sofern überhaupt einer besteht). Außerdem ist das rechtzeitige Erkennen / Abstellen / Abmahnen von mangelhaft ausgeführter Arbeit, die Anordnung von z. T. nicht legalisierbaren Änderungen während der Bauausführung, mangelhafte Sach- und Sprachkenntnisse des Bauherrn von großer Bedeutung. Besonders aufgrund des zuletzt genannten Sachverhalts melden sich viele Bauherren erst, wenn schon alles "vermurkst" ist.
Nicht uninteressant ist die Frage der Kosten: Wonach richtet sich das Honorar?
Das Honorar richtet sich nach Tariftabellen, welche bei der Berufskammer, dem "Colegio de Aparejadors y Arquitectos Técnicos de Fuerteventura", bei welcher ich übrigens unter der Zulassungsnr. 38 eingetragen bin, als Anhaltspunkt eingesehen bzw. abgefragt werden können. Als Anhaltspunkt deshalb, weil die Honorare grundsätzlich frei vereinbar sind. Gleiches gilt übrigens genauso für die Architektenhonorare. Berechnet wird ein Prozentsatz auf Grundlage der geschätzten Bausumme. Dieser Prozentsatz bewegt sich, je nach Größe des Bauvorhabens und wenn keine besonderen Leistungen vereinbart werden, im allgemeinen zwischen etwa 5% bei Einfamilienhäusern und 1,5% bei großen Bauvorhaben. Aber bitte, diese Zahlen wirklich nur zur Orientierung, denn das Honorar hängt ja auch von dem vereinbarten Leistungsumfang ab.